Menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen entlang der Lieferkette – sicher und anonym melden
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden Unternehmen verpflichtet, Verantwortung innerhalb ihrer Lieferketten zu übernehmen, um Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und andere negative Auswirkungen entlang der Lieferketten zu präventieren, zu identifizieren und wenn nötig für deren Reduktion und Abschaffung zu sorgen.
Die Etablierung eines Beschwerdeverfahrens ist ein essenzieller Bestandteil der Prävention und Aufdeckung – es ermöglicht betroffenen Personen, auf folgende Verletzung gemäß dem LkSG hinzuweisen:
- Menschenrechtsverletzungen: Falls Sie Informationen über Menschenrechtsverletzungen entlang einer Lieferkette haben, wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung, können Sie dies melden. Dies hilft, Missstände aufzudecken und für Veränderungen einzutreten.
- Umweltauswirkungen: Wenn Ihnen Umweltschäden bekannt sind, die durch Lieferkettenaktivitäten verursacht werden, können Sie dies melden. Dies können beispielsweise Wasserverschmutzung, Abholzung oder unverantwortliche Abfallentsorgung sein.
- Gesundheits- und Sicherheitsbedenken: Sollten Sie Informationen über unsichere Arbeitsbedingungen, mangelnde Gesundheitsvorsorge oder Sicherheitsverletzungen in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen haben, ist eine Meldung wichtig, um Gefahren zu minimieren.
- Fehlende Transparenz: Falls keine ausreichende Transparenz über Lieferkettenpraktiken besteht, können Sie dies melden.
Meldungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das LkSG, die unser Unternehmen betreffen, können Sie über den bereitgestellten Link einreichen, nachdem Sie die entsprechende Klinik ausgewählt haben. Sie werden an unseren rechtlichen Partner und Dienstleister, die CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, weitergeleitet, der für Neutralität und Professionalität bei der Bearbeitung Ihrer Meldung sorgt.