Obwohl die Zwangsstörung mit einer Ein-Jahres-Prävalenz von 3,8 % die vierthäufigste psychische Erkrankung in Deutschland darstellt, sind Patienten mit Zwangsstörungen im Versorgungssystem unterrepräsentiert und häufig fehlversorgt. Bis die betroffenen Patienten professionelle Hilfe aufsuchen, vergehen oft viele Jahre. Wie bei den meisten anderen psychischen Erkrankungen ist auch bei der Zwangsstörung von einer insgesamt niedrigen Behandlungsrate auszugehen.
Selbst wenn sich Patienten dazu entschlossen haben, sich in fachärztliche Behandlung zu begeben, ist damit nicht sichergestellt, dass dort die Diagnose einer Zwangsstörung gestellt wird. So konnte gezeigt werden, dass bei 70 % der Patienten mit einer Zwangsstörung diese Diagnose von Fachärzten (Fachärzte für Psychiatrie oder Nervenheilkunde) nicht gestellt wurde, obwohl es sich um eine klinisch-relevante Ausprägung der Symptomatik handelte (Wahl et al, 2010).
Darüber hinaus muss von einer gravierenden Unter- und Fehlversorgung der betroffenen Patienten hinsichtlich psychotherapeutischer Behandlung in Deutschland ausgegangen werden.